Rechtsprechung
BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG, § 312a BGB vom 15.12.2003, § 312 Abs 2 BGB vom 15.12.2003
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 312a BGB aF mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Darlegungen des vorlegenden Gerichts zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm - Wolters Kluwer
Begründungserfordernisse eines Vorlagebeschlusses; Begründung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Erschöpfende Begründung durch das vorlegende Gericht bei der Annahme eines Gleichheitsverstoßes; Ausreichende Auseinandersetzung mit dem ...
- rewis.io
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 312a BGB aF mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Darlegungen des vorlegenden Gerichts zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm
- ra.de
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Begründungserfordernisse eines Vorlagebeschlusses; Begründung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Erschöpfende Begründung durch das vorlegende Gericht bei der Annahme eines Gleichheitsverstoßes; Ausreichende Auseinandersetzung mit dem ...
- rechtsportal.de
Begründungserfordernisse eines Vorlagebeschlusses; Begründung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Erschöpfende Begründung durch das vorlegende Gericht bei der Annahme eines Gleichheitsverstoßes; Ausreichende Auseinandersetzung mit dem ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Allgemeiner Gleichheitssatz - und gesetzliche Differenzierungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht - und das Begründungserfordernis
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 03.07.2014 - 104 C 340/13
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (55)
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ).Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Auf dieser Grundlage darf der Gesetzgeber grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; stRspr).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ).Auf dieser Grundlage darf der Gesetzgeber grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; stRspr).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Die Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; stRspr).Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ).
Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen …
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Begünstigungen oder Belastungen können in einer gewissen Bandbreite zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung nach oben und unten pauschalierend bestimmt werden (BVerfGE 111, 115 ).Eine typisierende Gruppenbildung liegt zudem nur vor, wenn die tatsächlichen Anknüpfungspunkte im Normzweck angelegt sind (vgl. BVerfGE 111, 115 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2012 - 1 BvR 2153/08 -, juris, Rn. 45).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. zur steuerlichen Belastung BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ).
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ).
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Zudem muss das vorlegende Gericht die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung erörtern (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 124, 251 ) und vertretbar begründen, dass es diese nicht für möglich hält (BVerfGE 121, 108 m.w.N.).Es muss dargelegt sein, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle der Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 121, 108 ).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Auszug aus BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ).Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08
Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
- OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14
Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem. …
- BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
- AG Wolfach, 09.05.2008 - 1 C 11/08
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug …
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- AG Kerpen, 03.07.2014 - 104 C 340/13
Gleichbehandlung des Verbrauchers bzgl. der Widerrufsbelehrung i. R. eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16
Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …
Der Grundrechtsverstoß lässt sich nicht durch eine verfassungskonforme Auslegung vermeiden (hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2016 - 1 BvL 9/14 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als …
Des Weiteren ist erforderlich, dass die Härten und Ungerechtigkeiten lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08 - BVerfGE 126, 233 und vom 16. Juni 2016 - 1 BvL 9/14 - juris Rn. 19 f., jeweils m.w.N.). - VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
Eine für das Wahlrecht grundsätzlich anerkannte Möglichkeit des Gesetzgebers, Vereinfachungen und Typisierungen vorzunehmen (BVerfG…, Beschluss vom 4. Juli 2012 ​- 2 BvC 1/11 -, ​BVerfGE 132, 39-71, Rn. 29, www.bverfg.de), stößt an ihre Grenzen, wo der Verstoß gegen den Gleichheitssatz intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2016 ​- 1 BvL 9/14 -,​ www.bverfg.de, …und vom 8. Februar 1983 ​- 1 BvL 28/79 -,​ BVerfGE 63, 119-131, Rn. 39, juris) und hat dort zu enden, wo - wie hier - die speziellen Diskriminierungsverbote des Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 LV betroffen sind (zu Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juni 2016 ​- 1 BvL 9/14 -,​ Rn. 20…, vom 7. Mai 2013 ​- 2 BvR 909/06 -, ​BVerfGE 133, 377-443, Rn. 88, m. w. N., …und vom 18. Juni 2008 ​- 2 BvL 6/07 -, ​BVerfGE 121, 241-266, Rn. 70 ff, www.bverfg.de).
- OVG Sachsen, 30.03.2017 - 3 C 19/16
Abstrakte Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Alkoholverbot; alkoholbedingte …
Dies folgt aus § 25 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG, wonach die Begründung nicht nur anzugeben hat, mit welcher übergeordneten Rechtsnorm die vorgelegte Rechtsnorm unvereinbar ist, sondern auch, inwiefern die Entscheidung des vorlegenden Gerichts von der Gültigkeit der Rechtsvorschrift abhängig ist (…SächsVerfGH, Beschl. v. 26. April 2013 - Vf. 98-III-12 -, juris Rn. 20; zur Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG: vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvL 9/14 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 20. Februar 2002 - 2 BvL 5/99 -, juris Rn. 32 ff.). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2016, 1 BvL 9/14, RdNr 19 mwN). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum
Der Grundrechtsverstoß lässt sich nicht durch eine verfassungskonforme Auslegung vermeiden (hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2016 - 1 BvL 9/14 -, juris Rn. 14). - OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18
Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie; …
Die Verwendung generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen ist, insbesondere bei der Massenverwaltung, nicht generell zu beanstanden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31.05.1988 - 1 BvR 520/83 -, juris Rn. 36; BVerwG…, Beschluss vom 28.11.2018 - 2 B 37.18 -, juris Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvL 9/14 -, juris Rn. 19 f.;… Senatsurteil vom 04.12.2019 - 10 LC 261/17 -, juris Rn. 86). - SG Nürnberg, 09.03.2017 - S 2 BL 6/16
Erweiternde bzw. analoge Anwendung des Bay. Blindengeldgesetzes
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2016, 1 BvL 9/14, RdNr. 19 mwN). - VG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 K 11301/17 Des Weiteren ist erforderlich, dass die Härten und Ungerechtigkeiten lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08 - BVerfGE 126, 233 und vom 16. Juni 2016 - 1 BvL 9/14 - juris Rn. 19 f., jeweils m.w.N.).".
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - L 22 R 384/15 Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2016, 1 BvL 9/14, RdNr 19 mwN).